Wappenarten Adelswappen sind Wappen, welche adligen
Familien zugehören. Hier gibt es bestimmte Gestaltungsgrundsätze die sie von
bürgerlichen Wappen unterscheiden (z.B. seit 1450
darf das Adelswappen als einziges einen Bügel- oder Spangenhelm
tragen, Verwendung von Kronen (Rangkronen bestimmen den Adelsgrad). |
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Otto von Bismarck (einfach) | Paul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff und von Hindenburg (doppelt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bürgerliche Wappen sind Wappen von Bürgern, die keinen Adelstitel oder ähnliches besitzen. Die frühesten Wappen bürgerlicher Geschlechter stammen aus dem Jahre 1275. Sie entstanden aus dem Zwang der Siegelführung. Da es vorkam, dass auch Personen unterhalb des Adels Dokumente 'besiegeln' mussten, wurde ein Wappen auch für diesen Stand geschaffen. Denn ein Siegel ohne Bild (Wappen) durfte es nicht geben. Bei den bürgerlichen Wappen wird auch heute noch überwiegend der (geschlossene) Topfhelm, Kübelhelm, Stechhelm und der Wulst genutzt. Familienwappen können wie Adelswappen vererbt werden. Es ist aber auch möglich ein eigenes Familienwappen zu stiften (erstellen). Sie werden im ehelichen Mannesstamm vererbt. Weiteres zu Familienwappen siehe im nächsten Themenkomplex: Neustiftung eines eigenen Familienwappens. Allianzwappen (Ehewappen, Heiratswappen) entstehen bei Verbindungen zweier Wappen, zum Beispiel durch Heirat von wappentragenden Adligen oder Städten, um ihre Zusammengehörigkeit zu symbolisieren. In Stadtwappen befinden sich gewöhnlich keine Helme oder ähnliche Zusätze, jedoch oft Mauerkronen. Fast jeder Landkreis, jede Gemeinde (z.B. Niedersachsen) und jede Stadt besitzt ein Wappen (sogen. Kommunale Wappen). Staatswappen sind die Wappen von Nationen. Sie können alles erdenkliche beinhalten, sogar zwei Kronen gleichzeitig . Ähnlich sind die Landeswappen, die den einzelnen Bundesländer gehören. Viele besitzen Schildhalter, d.h. Figuren, die das eigentliche Wappen halten. Zusammen mit dem eigentlichen Wappenschild, der Helmzier (z.B. eine Krone) bilden sie das vollständige Wappen. Fast jede Nation besitzt ein Staatswappen. Einige wenige (Frankreich, einige ehem. franz. Kolonien) verwenden kein Wappen im eigentlichen Sinn, sondern ein Staatssiegel. Weitere Wappenarten: Territorial-, Herrschafts-, Geschlechts-/(Frauen-), Zunft-, Werbende Wappen, Studenten-, Universitäts-, Gesellschafts-, Gelehrten-, Standes-, Bauern-, Haus-, Kloster-(Geistliche-), Ordens-, Heiligen-, Schutz-, Vereins- und Amtswappen. |
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Neustiftung eines
eigenen Familienwappens Vorab muss sich der Wappenstifter
eingehend Gedanken darüber machen, was auf dem eigenen Familienwappen
abgebildet werden soll. Hier ist es in vielen Fällen ratsam, sich mit allen
betroffenen Familienmitgliedern zusammenzusetzen und gemeinsam Überlegungen
für das Familienwappen anzustellen. Es sollte jedoch nicht so weit gehen,
dass jedes Familienmitglied ein Symbol
im Wappen unterbringen will. Ein Familienwappen ist keine Familienchronik.
Folgende Möglichkeiten sollten in die Überlegungen miteinbezogen werden:
Die Gestaltung eines Wappens Das Besondere an der heraldischen Symbolik ist, dass sie auf einer ganz bestimmten Systematik beruht, die sich im Lauf von Jahrhunderten herausgebildet hat. Die darauf angebrachten Symbole unterliegen festgelegten Regeln, die zum Ziel haben, dass jedes Schildzeichen leicht unterscheidbar ist. Es bedarf schon eines gesunden Grundwissens ein Wappen richtig aufzubauen. Ein vollständiges Wappen („Vollwappen“) besteht im wesentlichen aus
Unter den nebenstehenden Verweisen/Links können Sie sich über die einzelnen Elemente in Wort und Bild informieren. Wichtig bei der Erstellung der Wappen ist die Beachtung des Größenverhältnisses von Schild, Helm und Helmzier. Zwar wechselten die Verhältnisse im Laufe der Jahrhunderte, doch fordern die großen deutschen heraldischen Wappenrollen bei Neustiftung von Familienwappen die Einhaltung eines bestimmten, nachfolgend dargestellten Größenverhältnisses (3 - 2 - 3).
Die im ersten Bild angegebene 20°-Stellung des Schildes ist lediglich als Anhaltswert anzusehen. Die Schrägstellung kann auch kleiner ausfallen. Zubehör zu den Wappen können Wappensprüche, Würde- und Rangabzeichen, Schildhalterfiguren und Orden sein, auf die hier aber nicht weiter eingegangen wird. Nachfolgend sehen Sie einige Beispiele für existierende Familienwappen (Vollwappen):
Bildmaterial aus Wappen-Index Greve, HGW, ProHeraldica, Vatikan
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Wappenbeschreibung Die einzelnen Elemente
des Schildes müssen in einer heraldisch bestimmten Reihenfolge beschrieben
werden. Hierzu wurde dereinst eine so genannte 'Schildtopografie'
festgelegt.
Bei der Beschreibung des Wappens ist die Reihenfolge von entscheidender Bedeutung. Die Schaubilder in nachstehender Tabelle zeigen die korrekte Reihenfolge auf. Das Feld 1 muss zuerst beschrieben werden, dann folgt Feld 2 usw.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Stellungen und Anordnungen gleichartiger oder gleichrangiger Figuren, die in einer heraldischen Fachsprache (teilweise sehr eigenwillige Wortkompositionen) beschrieben wird. In der folgenden Aufstellung sind die wichtigsten Figurenanordnungen aufgeführt:
Die Blasonierung soll nichts Überflüssiges enthalten; sie muss so exakt und so kurz wie möglich gehalten werden.
Beschreibung der Wappensymbolik Neben der Blasonierung wird vom Wappenstifter (oder dem Heraldiker) auch eine Stellungnahme erwartet, warum er bestimmte Figuren oder Farben in seinem Wappen verwendet hat. In den Symbolbeschreibungen zu einigen Wappen finden sich einfache Aussagen wie: "fand ich schon immer toll" bis hin zu tief greifenden physiologischen oder psychologischen Fähigkeiten des Wappenstifters. Ein Beispiel soll diese Beschreibungsform verdeutlichen.
Wappenzeichnung Um sich einen Überblick über tätige Heraldiker zu verschaffen sind hier einige Künstler aufgeführt:
In der Linkliste sind einige dieser Künstler mit Kontaktmöglichkeiten aufgeführt. Hier wird eindringlich vor Betrügern auf diesem Gebiet gewarnt. Es werden von diesen selbsternannten Heraldikern nichts sagende, aber schön anzusehende Dokumente ausgestellt, die teilweise nicht einmal das Papier wert sind, auf die sie gedruckt sind. Die Wappenzeichnungen lassen oft jedes Verständnis für die Heraldik vermissen und sprühen teilweise von Unvermögen. Vielfach wird ein Wappen schnell und sehr einfach mit Hilfe des Computers zusammengebastelt. Über den rechtlichen (oft auch strafrechtlich bedeutsamen) Hintergrund wird kaum ein Gedanke verschwendet. Insbesondere auf Messen, Volksfesten, Ritterspektakeln sowie immer stärker über das Internet versuchen so genannte 'Wappenhändler' Wappen zu oft hohen Geldsummen zu veräußern oder zu erstellen. Bei der Neuannahme eines Wappens kann sich der Wappenstifter grundsätzlich von einem seriösen Heraldiker beraten lassen. Dies kann unnötigen Ärger und Kosten sparen.
Wappenregistrierung Entscheidend ist die Wahl einer solchen Wappenrolle. Da das Führen einer Wappenrolle in Deutschland keine offizielle staatliche Tätigkeit ist, gibt es leider einige dubiose Organisationen, die vorgeben für eine ordnungsgemäße Publikation zu sorgen. |
Als Beispiel soll hier das Prozedere einer Wappenregistrierung bei der Rhein-Main-Wappenrolle dargestellt werden:
Dem Historischen & Kulturellen Förderverein Schloß Alsbach e.V. als Führungsorgan der 'Rhein-Main Wappenrolle' sind folgende Unterlagen zuzusenden :
Die Gebühr beinhaltet die heraldische und
genealogische Prüfung sowie die Wappenbeschreibung des Wappens (beinhaltet
keinen Wappenentwurf). Es werden nur Wappen veröffentlicht die den heraldischen
Regeln und Richtlinien entsprechen. Das Wappen wird in der "Schloß Post" des HKF Schloß Alsbach e.V.
veröffentlicht und dient als Beweis und Rechtsgrundlage (§ 12 BGB) seit welchem
Zeitpunkt der Antragsteller das Wappen führt.
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Wappenbrief
Am Ende der Familienwappengestaltung, der Wappenbeschreibung (Blasonierung),
der Beschreibung der Wappensymbolik, der Zeichnung in Farbe und schwarz-weiß,
der Auflistung der Ahnen, der Eingabe des Antrages zur Aufnahme in die
Wappenrolle und Überweisung der Aufnahmegebühr, der Prüfung, Registrierung und
Veröffentlichung des Wappens, steht der Wappenbrief.
Er weist dem Wappenstifter die ordnungsgemäße Prüfung nach heraldischen Regeln
und die Registrierung in der Wappenrolle (Registrierungsnummer) aus.
Wappenbriefe sind je nach Ausgabestelle vielgestaltig. Sie reichen vom
bedruckten Elefantenpapier bis zum Buch im Ledereinband mit Wappenapplikation
auf der Frontseite. Entscheidend ist jedoch nur: man hat ihn, egal ob man ihn zu
Dekorationszwecken in den Hausflur hängt oder wohlbehütet im Safe liegt. Es
folgen einige Beispiele von Wappenbriefen :
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Beispielhafte Darstellung eines Wappenbriefes aus dem Schloss Ansbach |
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Quellen:
Agathe Kaiser/Erich D. Linder, Familiengeschichte und Wappenkunde, 1994,
Battenberg Verlag, Augsburg
Walter Leonhard, Das Grosse Buch der Wappenkunst, 2000, Weltbild Verlag,
Augsburg
Ottfried Neubecker, Heraldik - Wappen - Ihr Ursprung, Sinn und Wert, 1990,
Battenberg Verlag
Ottfried Neubecker, Heraldik, Wappenkunde, 2002, Orbis Verlag, München
Ottfried Neubecker, Großes Wappen Bilder Lexikon
Johann Siebmacher; Johann Siebmachers Wappenbuch
Eckart Henning, Nachweise bürgerlicher Wappen in Deutschland