Wappenarten

Adelswappen sind Wappen, welche adligen Familien zugehören. Hier gibt es bestimmte Gestaltungsgrundsätze die sie von bürgerlichen Wappen unterscheiden (z.B. seit 1450 darf das Adelswappen als einziges einen Bügel- oder Spangenhelm tragen, Verwendung von Kronen (Rangkronen bestimmen den Adelsgrad).
Man unterscheidet ein einfaches Adelswappen und ein doppeltes Adelswappen. Beispiele:

Otto von Bismarck (einfach) Paul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff und von Hindenburg (doppelt)

 

Bürgerliche Wappen sind Wappen von Bürgern, die keinen Adelstitel oder ähnliches besitzen. Die frühesten Wappen bürgerlicher Geschlechter stammen aus dem Jahre 1275. Sie entstanden aus dem Zwang der Siegelführung. Da es vorkam, dass auch Personen unterhalb des Adels Dokumente 'besiegeln' mussten, wurde ein Wappen auch für diesen Stand geschaffen. Denn ein Siegel ohne Bild (Wappen) durfte es nicht geben. Bei den bürgerlichen Wappen  wird auch heute noch überwiegend der (geschlossene) Topfhelm, Kübelhelm, Stechhelm und der Wulst genutzt.

Familienwappen können wie Adelswappen vererbt werden. Es ist aber auch möglich ein eigenes Familienwappen zu stiften (erstellen). Sie werden im ehelichen Mannesstamm vererbt. Weiteres zu Familienwappen siehe im nächsten Themenkomplex: Neustiftung eines eigenen Familienwappens.

Allianzwappen (Ehewappen, Heiratswappen) entstehen bei Verbindungen zweier Wappen, zum Beispiel durch Heirat von wappentragenden Adligen oder Städten, um ihre Zusammengehörigkeit zu symbolisieren.

In Stadtwappen befinden sich gewöhnlich keine Helme oder ähnliche Zusätze, jedoch oft Mauerkronen. Fast jeder Landkreis, jede Gemeinde (z.B. Niedersachsen) und jede Stadt besitzt ein Wappen (sogen. Kommunale Wappen).

Staatswappen sind die Wappen von Nationen. Sie können alles erdenkliche beinhalten, sogar zwei Kronen gleichzeitig . Ähnlich sind die Landeswappen, die den einzelnen Bundesländer gehören. Viele besitzen Schildhalter, d.h. Figuren, die das eigentliche Wappen halten. Zusammen mit dem eigentlichen Wappenschild, der Helmzier (z.B. eine Krone) bilden sie das vollständige Wappen. Fast jede Nation besitzt ein Staatswappen. Einige wenige (Frankreich, einige ehem. franz. Kolonien) verwenden kein Wappen im eigentlichen Sinn, sondern ein Staatssiegel.

Weitere Wappenarten:  Territorial-, Herrschafts-, Geschlechts-/(Frauen-), Zunft-, Werbende Wappen, Studenten-, Universitäts-, Gesellschafts-, Gelehrten-, Standes-, Bauern-, Haus-, Kloster-(Geistliche-), Ordens-, Heiligen-, Schutz-, Vereins- und  Amtswappen.

 

 

Neustiftung eines eigenen Familienwappens
Jeder der kein eigenes Familienwappen aus dem väterlichen Stamm vorweisen kann, darf sich selbstverständlich sein eigenes Wappen entwerfen. Man spricht hier von Neustiftung eines Wappens. Wichtig dabei ist nur die Berücksichtigung bestimmter Gestaltungsgrundsätze. So gilt zu aller erst der Grundsatz, dass kein bereits vorhandenes Wappen neu angenommen und geführt werden darf. Es kommt offensichtlich immer wieder vor, dass bereits bestehende Wappenbilder ohne jegliche Prüfung zum eigenen Familienwappen erklärt werden. Schon hier sei gesagt, dass es dafür gesetzliche Regelungen gibt, auf die unter dem Punkt 'Wappenrecht' noch näher eingegangen wird. Es gilt dafür der so genannte 'Ausschließlichkeitsgrundsatz'. Schon bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Wappen bereits geführt werden könnte, ist durch den verantwortlichen Wappenausschuss der Antrag auf  Registrierung des Familienwappens abzulehnen. Gleiches gilt, wenn ein Wappen nur unwesentlich von einem bereits geführten Wappen abweicht, so dass trotz dieser Abweichung die Gefahr einer Verwechslung vorliegt. 
Auch sollte im Vorfeld geklärt sein, ob der Wappenstifter nicht bereits Anspruch auf ein bestehendes Wappen hat. Hierzu bedarf es einer intensiven Ahnenforschung, die vor der Wappenstiftung durchgeführt werden sollte. Ist alles geklärt, steht der Neustiftung eines Familienwappens nichts mehr im Weg.

Vorab muss sich der Wappenstifter eingehend Gedanken darüber machen, was auf dem eigenen Familienwappen abgebildet werden soll. Hier ist es in vielen Fällen ratsam, sich mit allen betroffenen Familienmitgliedern zusammenzusetzen und gemeinsam Überlegungen für das Familienwappen anzustellen. Es sollte jedoch nicht so weit gehen, dass jedes Familienmitglied ein Symbol im Wappen unterbringen will. Ein Familienwappen ist keine Familienchronik.

Bei der Neustiftung eines Familienwappens sollte immer daran gedacht werden, dass das Wappen in den meisten Fällen über mehrere Generationen weitergegeben werden wird, es also bestimmte generationsübergreifende Inhalte aufweisen sollte. Um ein Wappen eindeutig erkennbar zu machen, sollte die Anzahl der Farben, Felder und Figuren möglichst gering sein und die Figuren sollten den Schild weitgehend ausfüllen. Das Motto sollte sein: "Weniger ist Mehr". 

Folgende Möglichkeiten sollten in die Überlegungen miteinbezogen werden:

  • Wenn möglich, sollte eine symbolische Umsetzung des Familiennamens erfolgen. Man spricht hier von 'sprechenden Wappen'. Der Familienname wird als Symbol dargestellt (Fam. Wolf wählt einen Wolf  oder Fam. Apfel einen Apfel als Wappenbild aus)
    Auf die alleinige Darstellung von alten Wappenbildern wie Löwe, Adler, Lilie oder Kreuz sollte jedoch verzichtet werden. Sie wurden bereits vielfach verwendet. Die unter älteren Heraldikern bekannte Redewendung „Wer kein Wappen hat, führe einen Löwen“ sollte heute besser unbeachtet bleiben.

  • Möglich ist auch die symbolische Umsetzung der Herkunfts-, der Heimatregionen oder der Geburtsort der Vorfahren oder des Wappenstifters. Die komplette Übernahme eines Stadt- oder Gemeindewappens sollte dabei jedoch auf jeden Fall vermieden werden (Verstoß gegen das Wappenrecht).

  • Symbolisch umgesetzt können auch traditionelle Berufe oder Fertigkeiten werden, besonders dann, wenn sie bereits seit Generationen durch die Vorfahren weitergegeben wurden und vielleicht auch noch weitergegeben werden.

  • Einfließen können auch Besonderheiten in der Familie (z.B. besonders lang oder stämmig, Interessenschwerpunkte)

Die Gestaltung eines Wappens

Das Besondere an der heraldischen Symbolik ist, dass sie auf einer ganz bestimmten Systematik beruht, die sich im Lauf von Jahrhunderten herausgebildet hat. Die darauf angebrachten Symbole unterliegen festgelegten Regeln, die zum Ziel haben, dass jedes Schildzeichen leicht unterscheidbar ist. Es bedarf schon eines gesunden Grundwissens ein Wappen richtig aufzubauen. 

Ein vollständiges Wappen („Vollwappen“) besteht im wesentlichen aus

  Schild >> Erläuterungen zum Schild
  Helm >> Erläuterungen zum Helm
  Helmzier >> Erläuterungen zur Helmzier
  Helmdecke >> Erläuterungen zur Helmdecke
   

Farbgestaltung

 

>> Erläuterungen zur Farbgestaltung und sw-Darstellung

Unter den nebenstehenden Verweisen/Links können Sie sich über die einzelnen Elemente in Wort und Bild informieren.

Wichtig bei der Erstellung der Wappen ist die Beachtung des Größenverhältnisses von Schild, Helm und Helmzier. Zwar wechselten die Verhältnisse im Laufe der Jahrhunderte, doch fordern die großen deutschen heraldischen Wappenrollen bei Neustiftung von Familienwappen die Einhaltung eines bestimmten, nachfolgend dargestellten  Größenverhältnisses (3 - 2 - 3).

Bürgerliches Wappen in schräger Schildlage Adelswappen (Bügelhelm) in gerader Schildlage

Die im ersten Bild angegebene 20°-Stellung des Schildes ist lediglich als Anhaltswert anzusehen. Die Schrägstellung kann auch kleiner ausfallen.

Zubehör zu den Wappen können Wappensprüche, Würde- und Rangabzeichen, Schildhalterfiguren und Orden sein, auf die hier aber nicht weiter eingegangen wird.

Nachfolgend sehen Sie einige Beispiele für existierende Familienwappen (Vollwappen):

Bär Braune Klein
Cronimus Höffken Dittmann
Holtkamp Pohl Brauner
Küsters Peters Ratzinger

Bildmaterial aus Wappen-Index Greve, HGW, ProHeraldica, Vatikan

 

 

Wappenbeschreibung 
Nach Auswahl und Gestaltung eines Familienwappens, muss dieses auch beschrieben werden (der Fachausdruck heißt Blasonierung). Ziel ist es, eine exakte und möglichst kurze Wiedergabe des Wappens in (definierten) Worten zu finden. Die Beschreibung des Wappens muss so aussagekräftig sein, dass der versierte Heraldiker  in der Lage ist, ohne Kenntnis des Wappenbildes, das beschriebene Wappen in Form und Farbe zu rekonstruieren. 
Zu  "melden" sind nur die Abweichungen und Besonderheiten, "angesprochen"  werden die  Figuren  und  Bestandteile  des  Wappens,  sowie  ihre Lage, Farbe  und  Platzierung. 
Beim Verfassen einer solchen Wappenbeschreibung ist darauf zu achten, dass die Seitenangaben immer vom Standpunkt des Schildträgers und nicht von dem Betrachters aus angegeben werden müssen. Als heraldisch  normal gilt, dass die Figuren nach rechts sehen. Als heraldisch normal gilt, dass die Figuren nach rechts sehen, gemeldet  wird demnach nur, wenn sie nach links gewendet sind.
In der  Reihenfolge der Beschreibung steht der Schild an erster Stelle, dann folgt das Oberwappen.

Die einzelnen Elemente des Schildes müssen in einer heraldisch bestimmten Reihenfolge beschrieben werden. Hierzu wurde dereinst eine so genannte 'Schildtopografie' festgelegt.
Der Schild wird in verschiedene Sektoren (auch Plätze oder Felder) aufgeteilt um evtl. Besonderheiten genau beschreiben zu können. Hier dargestellt wird die logische Beschreibung nach Leonhard. Die Beschreibung nach Neubecker weicht in Teilen davon ab.

 

  1-3 Schildhaupt
  4-6 Balkenstelle
  7-9 Schildfuss
  1-7 rechte Flanke
  3-9 linke Flanke
  2-8 Pfahlstelle
  1 rechtes Obereck
  2 Hauptstelle/das Ort
  3 linkes Obereck
  4 rechte Hüft-/Herzstelle
  5 Herzstelle
  6 linke Hüft-/Herzstelle
  7 rechtes Untereck
  8 Fußstelle
  9 linkes Untereck

 

Bei der Beschreibung des Wappens ist die Reihenfolge von entscheidender Bedeutung. Die Schaubilder in nachstehender Tabelle zeigen die korrekte Reihenfolge auf. Das Feld 1 muss zuerst beschrieben werden, dann folgt Feld 2 usw.

 

 

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Stellungen und Anordnungen gleichartiger oder gleichrangiger Figuren, die in einer heraldischen Fachsprache (teilweise sehr eigenwillige Wortkompositionen) beschrieben wird. In der folgenden Aufstellung sind die wichtigsten Figurenanordnungen aufgeführt:

 

pfahlweis
 
balkenweis
 
erhöht
 
oben
 
erniedrigt
 
unten
 
schrägbalkenweis
 
schrägrechts
 
gegenschräg
 
keilförmig
 
   
kreuzweis schrägkreuzweis bordweis    

 

Die Blasonierung soll nichts Überflüssiges enthalten; sie muss so exakt und so kurz wie möglich gehalten werden.

 

 

Beschreibung der Wappensymbolik

Neben der Blasonierung wird vom Wappenstifter (oder dem Heraldiker) auch eine Stellungnahme erwartet, warum er bestimmte Figuren oder Farben in seinem Wappen verwendet hat. In den Symbolbeschreibungen zu einigen Wappen finden sich einfache Aussagen wie: "fand ich schon immer toll" bis hin zu tief greifenden physiologischen oder psychologischen Fähigkeiten des Wappenstifters. Ein Beispiel soll diese Beschreibungsform verdeutlichen.

 

Schildinhalt:
Die Schildteilung deutet die Initiale des Familienwappens an. Der geminderte Adler aus dem Wappen von Oppeln steht für den Geburtsort des Wappenstifters. An die Herkunftsregion von Vorfahren, das Elsaß, erinnert der verändert übernommene Rautenkranz.

Helmzier:
Aus dem Wappen von Ingolstadt wurde der Panther verändert übernommen; er steht für den heutigen Lebensraum des Wappenstifters.

Farben:
Die Farben Blau und Gold wurden aus dem Wappen von Oppeln entlehnt und erinnern so an den oberschlesischen Geburtsort des Wappenstifters.

 

 

Wappenzeichnung 
Um ein Familienwappen bei einer anerkannten Organisation (Wappenrolle) registrieren zu lassen, muss das Wappen sachgerecht gezeichnet bzw. gemalt werden. Wer künstlerisch nicht selbst in der Lage ist eine derartige Wappenzeichnung anzufertigen, auch keinen Maler/Grafiker/Zeichner in seinem Bekanntenkreis hat, sollte sich eines anerkannten Heraldikers/heraldischen Zeichners bedienen. Dies kann unter Umständen recht teuer werden, sollte aber letztendlich vor dem Hintergrund ein eigenes Wappen zu besitzen nicht allzu sehr abschrecken.

Um sich einen Überblick über tätige Heraldiker zu verschaffen sind hier einige Künstler aufgeführt:

  • Alexander Kurov
  • Alexander Jacob
  • Andrew Tully
  • Christian Ader
  • Claus J. Billet
  • Dieter Krieger
  • Erika Watzenegger
  • Horst Herrndorff
  • Klaus W. Hammer
  • Martin Knoch
  • Michael Waas
  • Mikulas Kreycik
  • Wilhelm G. Gremmelmaier

In der Linkliste sind einige dieser Künstler mit Kontaktmöglichkeiten aufgeführt.

Hier wird eindringlich vor Betrügern auf diesem Gebiet gewarnt. Es werden von diesen selbsternannten Heraldikern nichts sagende, aber schön anzusehende Dokumente ausgestellt, die teilweise nicht einmal das Papier wert sind, auf die sie gedruckt sind. Die Wappenzeichnungen lassen oft jedes Verständnis für die Heraldik vermissen und sprühen teilweise von Unvermögen. Vielfach wird ein Wappen schnell und sehr einfach mit Hilfe des Computers zusammengebastelt. Über den rechtlichen (oft auch strafrechtlich bedeutsamen) Hintergrund wird kaum ein Gedanke verschwendet. Insbesondere auf Messen, Volksfesten, Ritterspektakeln sowie immer stärker über das Internet versuchen so genannte 'Wappenhändler' Wappen zu oft hohen Geldsummen zu veräußern oder zu erstellen.

Bei der Neuannahme eines Wappens kann sich der Wappenstifter grundsätzlich von einem seriösen Heraldiker beraten lassen. Dies kann unnötigen Ärger und Kosten sparen. 

 

Wappenregistrierung 
Die Stiftung eines Familienwappens ist als einseitige Rechtshandlung zu sehen, die einer hinreichenden Publizität (Veröffentlichung) bedarf, um wirksam werden zu können. Um den Anspruch auf ein Familienwappen ausreichend geltend zu machen, sollte das Wappen deshalb bei einer anerkannten Wappenrolle registriert werden. Die Bedeutung einer Wappenrolle liegt neben ihrem künstlerischen und kulturgeschichtlichen Wert also vor allem auch auf rechtlichem Gebiet. Zwar setzt der rechtliche Schutz eines Wappens seine Registrierung nicht voraus. Jedoch ist der Nachweis der Wappenführung, den der Berechtigte nach § 12 BGB gegenüber einem Ansprucherhebenden evtl. zu erbringen hat, durch die datenmäßig festgelegte Eintragung in einer Wappenrolle erheblich erleichtert. 
Die Organisation der Wappenrolle sorgt für eine Veröffentlichung des Familienwappens. Sinn und Zweck der Wappenrollen ist die Dokumentation der geführten Familienwappen. Durch die Eintragung kommt der Wille zur Wappenführung besonders klar zum Ausdruck. Eine Eintragung bei einer anerkannten Wappenrolle bedeutet darüber hinaus, dass eine Überprüfung ergeben hat, dass das Wappen gemäß den anerkannten Wappenregeln angefertigt und angenommen wurde.

Entscheidend ist die Wahl einer solchen Wappenrolle. Da das Führen einer Wappenrolle in Deutschland keine offizielle staatliche Tätigkeit ist, gibt es leider einige dubiose Organisationen, die vorgeben für eine ordnungsgemäße Publikation zu sorgen.

 

Als Beispiel soll hier das Prozedere einer Wappenregistrierung bei der Rhein-Main-Wappenrolle dargestellt werden:

     

Dem Historischen & Kulturellen Förderverein Schloß Alsbach e.V. als Führungsorgan der 'Rhein-Main Wappenrolle' sind folgende Unterlagen zuzusenden :

  • Schriftlicher Antrag auf Registrierung und Eintrag in die Rhein-Main Wappenrolle
  • Wappenbeschreibung
  • Symbolerklärung, die den Inhalt des Wappens erläutert
  • Stammtafel (zweifache Ausführung)
  • 1 Wappenzeichnung in Farbe auf Urkundenpapier für den Wappenbrief, 16,5 cm
  • 1 Wappenzeichnung in Farbe auf weißem Papier für das Register, 16,5 cm
  • 1 schwarzweiß Zeichnung (Konturenzeichnung) auf weißem Papier, 8 cm
  • Urkunden über die Vorfahren soweit vorhanden (Stammbücher usw.)
  • Bei alten Wappen ist noch eine Kopie der Verleihungsurkunde
  • Einzahlung der Eintragungsgebühr (Die Eintragungsgebühr beträgt 300 Euro für schwarzweiß Veröffentlichung und 650 Euro für eine Farbveröffentlichung.)

Die Gebühr beinhaltet die heraldische und genealogische Prüfung sowie die Wappenbeschreibung des Wappens (beinhaltet keinen Wappenentwurf). Es werden nur Wappen veröffentlicht die den heraldischen Regeln und Richtlinien entsprechen.
Kommt es aus irgendeinem Grunde nicht zum Eintrag, werden 75 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Das Wappen wird in der "Schloß Post" des HKF Schloß Alsbach e.V. veröffentlicht und dient als Beweis und Rechtsgrundlage (§ 12 BGB) seit welchem Zeitpunkt der Antragsteller das Wappen führt.
Möchte der Antragsteller einen Wappenbrief ausgestellt bekommen, kann er bei Zahlung einer weiteren Gebühr zwischen zwei Wappenbrief-Versionen wählen:

  • Brief I: 100 Euro
  • Brief II: 200 Euro.

 

   

 

Wappenbrief 
Am Ende der Familienwappengestaltung, der Wappenbeschreibung (Blasonierung), der Beschreibung der Wappensymbolik, der Zeichnung in Farbe und schwarz-weiß, der Auflistung der Ahnen, der Eingabe des Antrages zur Aufnahme in die Wappenrolle und Überweisung der Aufnahmegebühr, der Prüfung, Registrierung und Veröffentlichung des Wappens, steht der Wappenbrief.
Er weist dem Wappenstifter die ordnungsgemäße Prüfung nach heraldischen Regeln und die Registrierung in der Wappenrolle (Registrierungsnummer) aus. Wappenbriefe sind je nach Ausgabestelle vielgestaltig. Sie reichen vom bedruckten Elefantenpapier bis zum Buch im Ledereinband mit Wappenapplikation auf der Frontseite. Entscheidend ist jedoch nur: man hat ihn, egal ob man ihn zu Dekorationszwecken in den Hausflur hängt oder wohlbehütet im Safe liegt. Es folgen einige Beispiele von Wappenbriefen :

 Beispielhafte Darstellung eines Wappenbriefes aus dem Schloss Ansbach

 

Quellen:
Agathe Kaiser/Erich D. Linder, Familiengeschichte und Wappenkunde, 1994, Battenberg Verlag, Augsburg
Walter Leonhard, Das Grosse Buch der Wappenkunst, 2000, Weltbild Verlag, Augsburg
Ottfried Neubecker, Heraldik - Wappen - Ihr Ursprung, Sinn und Wert, 1990, Battenberg Verlag
Ottfried Neubecker, Heraldik, Wappenkunde, 2002, Orbis Verlag, München
Ottfried Neubecker, Großes Wappen Bilder Lexikon
Johann Siebmacher; Johann Siebmachers Wappenbuch
Eckart Henning, Nachweise bürgerlicher Wappen in Deutschland